6910p zurückschicken - Auslieferungszustand wiederherstellen

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deckschrubba

Forum Newbie
Hallo,

wegen zweier Pixelfehler hab ich mich nun doch entschlossen mein neues 6910p innerhalb des FAG zurückzuschicken.

Das Problem ist nur, das mir beim ersten Starten ja schon Windows eingerichtet wurde, ist also Softwaremäßig nicht mehr im Urzustand.
Ich habe jedoch den Satz Wiederherstellungs-CDs erstellen lassen. Ist es damit jetzt möglich den Auslieferungszustand des Systems komplett wiederherzustellen?

Also das beim Einschalten nachher alles wie beim ersten Starten läuft.

Natürlich waren die Folien, in denen das Notebook und Netzteil lagen, versiegelt.
Die wurden durch das Auspacken ja zerstört.
Ich hab keine Lust, dass mir der Händler (hat einen guten Ruf) deswegen nicht den vollen Kaufpreis erstattet.

Es ging ja nunmal leider nicht anders damit man das Gerät vollständig in Augenschein nehmen kann.

Ist das etwas, was der Händler zurecht beanstanden kann?
 
deckschrubba schrieb:
[...] hab ich mich nun doch entschlossen mein neues 6910p innerhalb des FAG zurückzuschicken. [...]
Nur der Vollständigkeit halber: das Fernabsatzgesetz gibt es seit ein paar Jahren nicht mehr - es ist jetzt in den entsprechenden Regelungen des BGB "integriert".

[...] Ich habe jedoch den Satz Wiederherstellungs-CDs erstellen lassen. Ist es damit jetzt möglich den Auslieferungszustand des Systems komplett wiederherzustellen? [...]
Das kommt drauf an - ich würde es so versuchen...

[...] Ich hab keine Lust, dass mir der Händler (hat einen guten Ruf) deswegen nicht den vollen Kaufpreis erstattet. [...]
Welcher Händler ist es denn? Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen, ob es da Probleme geben kann.
 
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