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Ultimate Member
In Deutschland dreht sich nach 6 Monaten die Beweislast im Rahmen der Gewährleistung um. D.h. wenn der Händler drauf besteht, mußt du beweisen, daß der Defekt schon beim Verkauf bestand.Berliner schrieb:aber um die zweijährige Gewärleistung kann sich auch Dell im Privatkundengeschäft nicht drücken. So ist es zumindestens in Deutschland, das steht auch in den Geschäftsbedingeungen von Dell so. Da die zweijährige Gewährleistung aufgrund einer EU Verordnung eingeführt wurde, müßte es in allen EU Staaten ähliche Regeln geben.
Wie kulant dell in dieser Hinsicht ist, kann ich nicht sagen.