T
Tob1
Forum Benutzer
9143
Hi..
Habe jetzt mein Notebook wegen diverser Paritätsfehler, Bluescreens und Controllerfehler beim Samsung Service (Teleplan) gehabt. Heute hab ich das Notebook wieder erhalten.. und was müssen meine kranken Augen sehen? Wieder die gleichen Fehler in der Ereignisanzeige.. die haben nur das System neu aufgesetzt! Und angeblich winstress durchlaufen lassen. Nur nützt winstress wenig, wenn windows auf Grund von diesen Fehlern die Festplatte immer in den UDMA 4 bzw. einmal sogar in einen PIO Modus schaltet! Gleich Service wieder angerufen und um ein Austauschgerät gebeten. Nix zu machen. Haben mir nur eine erneute "Reperatur" angeboten!!!!! Habe jetzt von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch gemacht, und beim Händler reklamiert. Dieser schreibt mir, ich soll das Notebook in voller Originalverpackung und auch die CD-Hüllen (Papier) unversehrt zurücksenden.
In diesem § 13 BGB steht was von "wenn nicht der original Zustand gegeben ist, kann ein gesetzlich zulässiger Betrag abgezogen werden!" Was ist ein gesetzlich zulässiger Betrag, wenn 3 CD-Hülsen aufgemacht worden sind, und das Betriebssystem einmal neu installiert worden ist?? :-?
MfG
Tobi
Hi..
Habe jetzt mein Notebook wegen diverser Paritätsfehler, Bluescreens und Controllerfehler beim Samsung Service (Teleplan) gehabt. Heute hab ich das Notebook wieder erhalten.. und was müssen meine kranken Augen sehen? Wieder die gleichen Fehler in der Ereignisanzeige.. die haben nur das System neu aufgesetzt! Und angeblich winstress durchlaufen lassen. Nur nützt winstress wenig, wenn windows auf Grund von diesen Fehlern die Festplatte immer in den UDMA 4 bzw. einmal sogar in einen PIO Modus schaltet! Gleich Service wieder angerufen und um ein Austauschgerät gebeten. Nix zu machen. Haben mir nur eine erneute "Reperatur" angeboten!!!!! Habe jetzt von meinem 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch gemacht, und beim Händler reklamiert. Dieser schreibt mir, ich soll das Notebook in voller Originalverpackung und auch die CD-Hüllen (Papier) unversehrt zurücksenden.
In diesem § 13 BGB steht was von "wenn nicht der original Zustand gegeben ist, kann ein gesetzlich zulässiger Betrag abgezogen werden!" Was ist ein gesetzlich zulässiger Betrag, wenn 3 CD-Hülsen aufgemacht worden sind, und das Betriebssystem einmal neu installiert worden ist?? :-?
MfG
Tobi