ipanema77
Ultimate Member
Es nützt insofern etwas, daß diese DOA Regelung trotz Ermangelung gesetzlicher Anspruchsgrundlage inzwischen bei vielen Online-Versandhändlern freiwilliger Bestandteil der Garantie ist.Und? Soll ich Dir jetzt noch zweiundsiebzig andere Beispiele nennen, bei denen sowas auch so gehandhabt wird? Nützt das irgendjemanden was?
Der Kunde kann sich beim Händler also VORHER erkundigen, ob dieser eine DOA Regelung anbietet und hat so im positiven Fall bei Schäden eine zusätzliche Sicherheit.
Der Kunde spart sich so Zeit und Ärger, da DOA sehr schnell abgewickelt werden kann.
Wer überhaupt nichts über die DOA Regelung weiß, kann sich auch nicht über diese erkundigen. Im Fall dieses Topics hätte eine solche Informationseinholung seitens des TO viel gebracht. Da hätten wir schon einen, dem es genutzt hätte...