Wie sollen die das machen? Es besteht ein Kaufvertrag in dem GDDR3 steht.
und genau deshalb KANN der Verkäufer in solchen Fällen nachbessern, oder Rabatt gewähren.
Aber er muss nicht nachbessern, rechtlich gesehen darf der händler 2mal nachbessern, erst dann darfst DU vom Kauf absehen und geld zurück verlangen, aber wenn DELL genau weiß, dass du so einer bist der DDR3 umbedingt will, dann werden die nicht 2mal nachbessern sondern sich von vornerein sagen , dann nehmen wir das Gerät zurück und erstatten ihnen den Kaufpreis.
Wurde schon gesagt, es bringt nix einfah sturr auf DDR3 zu bestehen, ihr werdet ihn mit sehr großer warscheinlichkeit eh nicht bekommen.
Ihr könnt Dell zu gar nix zwingen, zur Not sagen die euch, schickt das Gerät zurück und wir erstatten euch den Kaufpreis und gut is...
Rein rechtlich haben die das zu liefern, oder eben zumindest den Preis zu mindern.
Nein das ist falsch. Preis mindern müssen sie nicht, sie können es tun. Das einzige wozu die verpflichtet sind ist, das Gerät deswegen wieder zurücknehmen und dir das Geld zu erstatten
Aber mal ehrlich: selbst wenn es eindeutig wäre, wer würde denn für 100,- Euro Minderung vor Gericht ziehen im Zweifelsfall?
naja gab schon so manche Streitigkeiten die auch wegen deutlich weniger als 100euro vor Gericht ausgetragen wurden. Das ist halt nunmal die Korrintenkackerei heutzutage. Man besteht halt auch noch auf den letzten euro wenn er einem zusteht.
Und wer erinnert sich noch an den Fall von ebay, wo ein Käufer ein mähdrescher eingestellt hatte (geschätzter wert um die 60k euro) und dieser endete dann bei 50euro? Der Käufer zog vor Gericht und gewann. Ist den Leuten vollkommen egal heutzutage, hauptsache nen paar euro mehr, auch wenn dann andere deswegen ne ganze existenz verlieren....
zurück zum thema
Was kommt denn als nächstes? Preisminderung von nen paar hundert euro weil kein centrino aufkleber aufem Gerät klebt?