Hier die Antwort von dem Fachlich sehr versierten kollegen:
Nun ja, das ist die eine Seite der Problematik. Es wurde dem Käufer da aber auch schon aufgezeigt, wie es um seine Möglichkeiten einer Reklamation im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung bestellt ist. Gefahrenübergang beim Kauf von privat ist die Übergabe der Sendung durch den Verkäufer an den Versender, die Gewährleistung wurde ausgeschlossen. Der Käufer müßte also den Nachweis erbringen (z. B. mittels Fachgutachten), daß der jetzige Mangel bereits vor Versand vorhanden war und der Verkäufer darum wußte. Und wie gesagt, es erscheint mir nicht plausibel, daß er das Gerät mit dem Defekt bewußt angeboten und versandt hat, denn hätte es jemand zur Selbstabholung gekauft, wäre das sofort aufgefallen; er hätte dann mind. die Selbstabholung nicht angeboten, sondern eher ausgeschlossen.
Wenn es nicht vom Käufer verursacht wurde, scheint mir der Versandschaden eigentlich noch die plausibelste Ursache dafür. Ich habe hier selbst noch mein altes Acer-Notebook, bei dem das Backlight plötzlich einen Wackelkontakt hatte, vermutlich eine Beschädigung in diesem Folien"kabel", mit dem das Display angeschlossen ist. Entstanden ist der Defekt allein durch den häufigen Transport des Gerätes, und das nicht per Post, sondern im gepolsterten Rucksack mit speziellem Fach dafür von mir persönlich; größere Erschütterungen oder gar Stürze kann ich ausschließen. Aber auch das Versandrisiko beim Kauf von privat liegt beim Käufer. Die Wahrscheinlichkeit, daß bei solchen Defekten die Transportversicherung leistet, dürfte aber ohne großen Pessimismus mit 0 korrekt veranschlagt sein.
Unter dem Strich hat der Käufer m. E. wirklich Pech gehabt. Wie gesagt, die verkäuferseitige Darstellung wäre interessant, zumal die heftige Reaktion auf den Streitfall etwas befremdlich ist; man weiß allerdings nicht, was da vorher vielleicht schon an Mails gelaufen ist. Unterstellen wir dem Verkäufer mal, er habe die Ware im beschriebenen Zustand und angemessen verpackt versandt, ohne den jetzt behaupteten Defekt, kann ich nachvollziehen, daß er sich den Schuh nicht anziehen will; würde ich auch nicht. Beim Kauf von privat hat der Käufer nun einmal weniger Rechte und Möglichkeiten, der Verkäufer weniger vom Gesetzgeber auferlegte Risiken und Pflichten. Dies muß sich jeder bewußt machen, der von privat kauft; die Vollkasko für alle Eventualitäten gibt es dabei nicht.
Will der Käufer sich damit nicht abfinden, wird er wohl um einen Rechtsstreit nicht herumkommen. Wie ein solcher ausgeht, vermag niemand zu garantieren. Kann der Verkäufer vielleicht sogar Zeugen stellen, die die Funktionsfähigkeit des Gerätes bis kurz vor Versand bestätigen können, würde ich seine Chancen aber nicht sonderlich hoch bewerten. Da könnte es sinnvoller sein, das Geld lieber in eine Instandsetzung des Gerätes zu investieren.
mußt Du wissen,was Du machst