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6FeetUnder
Forum Freak
Tja, wusste nicht ob hier rein oder vielleicht doch woanders hin gehört - zur Not bitte verschieben.
Ich hoffe es kennt sich jemand mit dem Thema aus, folgende Situation:
Ich habe mir im Juli letzten Jahres ein Notebook gekauft, gegen Ende des Jahres der erste Defekt: Mainboard getauscht und zurück bekommen.
Das Ergebnis war eher schlecht, zwar startete das Ding wieder, allerdings konnte ich keine größeren Dateien übers Netzwerk kopieren (verschicken und empfangen).
Sowohl direkte Verbindung (Crossover) als auch übers Netzwerk (mit Switch).
3 verschiedene Rechner als Gegenstück ausprobiert - 1x WinXP Pro, Linux und Win2000 - bei allen tritt auf dem Notebook beim kopieren der Fehler auf.
Also habe ich es wieder einschicken lassen, mit ernüchterndem Resultat: kein Fehler gefunden - angeblicher Dauertest erfolgreich usw.!
Jetzt habe ich es hier liegen und der Fehler existiert immer noch, nun zu meiner eigentlichen Frage:
die Nacherfüllung gilt ja nach dem 2ten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen
Zitat:
BGB § 440: Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
gelten die Nacherfüllungen für das gesamte Gerät oder nur für einzelne Bauteile, da ich ja nach dem Mainboard wechsel immer noch ein faktisch defektes Gerät hatte bzw. immer noch habe?
Danke
6FU
Ich hoffe es kennt sich jemand mit dem Thema aus, folgende Situation:
Ich habe mir im Juli letzten Jahres ein Notebook gekauft, gegen Ende des Jahres der erste Defekt: Mainboard getauscht und zurück bekommen.
Das Ergebnis war eher schlecht, zwar startete das Ding wieder, allerdings konnte ich keine größeren Dateien übers Netzwerk kopieren (verschicken und empfangen).
Sowohl direkte Verbindung (Crossover) als auch übers Netzwerk (mit Switch).
3 verschiedene Rechner als Gegenstück ausprobiert - 1x WinXP Pro, Linux und Win2000 - bei allen tritt auf dem Notebook beim kopieren der Fehler auf.
Also habe ich es wieder einschicken lassen, mit ernüchterndem Resultat: kein Fehler gefunden - angeblicher Dauertest erfolgreich usw.!
Jetzt habe ich es hier liegen und der Fehler existiert immer noch, nun zu meiner eigentlichen Frage:
die Nacherfüllung gilt ja nach dem 2ten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen
Zitat:
BGB § 440: Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
gelten die Nacherfüllungen für das gesamte Gerät oder nur für einzelne Bauteile, da ich ja nach dem Mainboard wechsel immer noch ein faktisch defektes Gerät hatte bzw. immer noch habe?
Danke
6FU