Als Österreicher in Deutschland das Notebook bestellen? Garantie?

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MaHae

Forum Newbie
Hallo!

Ich habe jetzt fast alle Hersteller durch: bei jedem heisst es, dass wenn man das Gerät in Deutschland kauft, man auch nur dort Anspruch auf Garantieleistungen hat.
Hm, was sagt ihr (besonders die Österreicher hier) dazu? Hält euch das davon ab, in Deutschland die günstigeren Notebooks zu kaufen?
Wie sieht das in der Praxis aus mit der Garantie?
Hat da jemand Erfahrung damit?

Vielen Dank!
 
Wenn möglich eine Internationale Garantie zusätzlich abschließen, es sei denn sie ist schon inklusive. Garantie ist ja eine freiwillige Leistung des Herstellers. Gewährleistung gilt halt nur in Deutschland da ja auch deutsches Recht. Müsste man sich mal erkundigen, ob es irgendwelche EU Basierenden Gesetze gibt?
 
Gewährleistung hast du beim Händler. Wenn dieser von D nach Ö liefert, dann muss er eben auch hier seinen Pflichten nachkommen.
Anders die Garantie: Wenn der Hersteller sagt, das in D gekaufte Gerät hat auch nur in D Garantie, dann ist dem so. In einem solchen Fall würde ich aber dringend davon abraten, sein Gerät in D zu bestellen. Gibt nur Scherereien.
 
Gewährleistung hast du beim Händler

Stimmt leider so nicht.

Gewährleistung ist gesetzlich und daher in jedem Land anderes.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Daher kann er auch selbst bestimmen, was in der Garantie enthalten ist oder nicht und wie lange sie geht. Deshalb kann er auch sagen in Land A gelten solche und in Land B solche Garantiebestimmungen.

Bei der Gewähleistung ist es noch so, dass in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer dem Käufer beweisen muss, dass das Gerät ohne Mängel verkauft wurde. Dies kann er aber in den seltensten Fällen. Nach den 6 Monaten greift das Gesetzt der Beweislastumkehr. Jetzt muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass das Gerät einen Mängel hatte. Dies ist aber meistens nur mit Gutachter möglich.
Dem Verbraucher, also dem Käufer, wird hier 2 Jahre Zeit gegeben um diesen Mangel beim Verkäufer geltend zu machen. Außerdem ist Garantie erst nach den abgelaufenen 2 Jahren interresant, da ja hier die Gewährleistung, dass das Gerät ohne Mängel läuft abgelaufen ist.
Sollte man einen Mangel feststellen hat der Verkäufer das Recht auf 2 malige Nachbesserung. Wenn diese aber 2 Mal fehl schlägt, dann hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Desweiteren kann der Käufer vom Verkäufer Nachlieferung verlangen. Das wäre dann ein Ersatzgerät. Dies kann aber nur vom Verkäufer verlangt werden, wenn dies nicht unverhltnismäßig Hohe Kosten mit sich bring. Z.B. Am Auto ist die Windschutzscheibe kaputt und man möchte ein ganz neues Auto. Der Verkäufer kann sich also selbst entscheiden ob er Nachbesserung oder Nachlieferung in Anspruch nimmt. In aller Regel wird der Verkäufer das Gerät zum Hersteller einschicken.

So ist es jedenfalls im Deutschen Recht. Wenn jemand noch Fragen hat, oder die Paragraphen wissen will, dann poste ich die ihm gerne.
 
facecrusher86 schrieb:
Gewährleistung hast du beim Händler. - Stimmt leider so nicht.
Was, bitteschön, stimmt jetzt daran nicht? Gewährleistung ist die gesetzliche Pflicht, die der Händler dem Endkunden geben muss. Das ist EU-weit einheitlich mit 2 Jahren geregelt (in Ausnahmefällen kann in Übereinkunft zwischen Verkäufer und Käufer auch auf 1 Jahr gekürzt werden). Schon vor längerem wurde die dahingehende EU-Bestimmung in jeweiliges nationales Recht umgesetzt, und zwar in allen Staaten. Feine Unterschiede liegen zwar vor, aber im wesentlichen schaut das Gewährleistungsrecht in Österreich gleich aus wie in Deutschland. Und wenn ein Händler innerhalb der EU Ware liefert, dann muss er auch EU-weit die Gewährleistung übernehmen.
Nichts anderes hast auch du aufgeführt, nur deutlich genauer. Da dies im Rahmen des Forums schon zigmal gemacht wurde, habe ich darauf verzichtet, da wohl langsam alle den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen sollten. Betrifft ja immerhin auch jeden - und das bei jedem Kauf.

Dass Garantie eine freiwillige Herstellerleistung ist, bei denen die Bedingungen der Hersteller festlegt, habe ich auch gesagt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab auch mal überlegt, das Book in D zu bestellen, aber der Preisunterschied war in meinem speziellen Fall gar nicht so groß (Sony Vaio FE21S - Differenz ca. EUR 50) und ich wollte eventuellen "Scherereien" vorbeugen. Jetzt mit Dell ist es eh anders.
 
Naja, die Ausrucksweise hätte juristisch präziser sein können, aber hast ja geschrieben, dass es schon oft genug erwähnt wurde.
 

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