Gewährleistung hast du beim Händler
Stimmt leider so nicht.
Gewährleistung ist gesetzlich und daher in jedem Land anderes.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Daher kann er auch selbst bestimmen, was in der Garantie enthalten ist oder nicht und wie lange sie geht. Deshalb kann er auch sagen in Land A gelten solche und in Land B solche Garantiebestimmungen.
Bei der Gewähleistung ist es noch so, dass in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Verkäufer dem Käufer beweisen muss, dass das Gerät ohne Mängel verkauft wurde. Dies kann er aber in den seltensten Fällen. Nach den 6 Monaten greift das Gesetzt der Beweislastumkehr. Jetzt muss der Käufer dem Verkäufer beweisen, dass das Gerät einen Mängel hatte. Dies ist aber meistens nur mit Gutachter möglich.
Dem Verbraucher, also dem Käufer, wird hier 2 Jahre Zeit gegeben um diesen Mangel beim Verkäufer geltend zu machen. Außerdem ist Garantie erst nach den abgelaufenen 2 Jahren interresant, da ja hier die Gewährleistung, dass das Gerät ohne Mängel läuft abgelaufen ist.
Sollte man einen Mangel feststellen hat der Verkäufer das Recht auf 2 malige Nachbesserung. Wenn diese aber 2 Mal fehl schlägt, dann hat der Kunde das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern. Desweiteren kann der Käufer vom Verkäufer Nachlieferung verlangen. Das wäre dann ein Ersatzgerät. Dies kann aber nur vom Verkäufer verlangt werden, wenn dies nicht unverhltnismäßig Hohe Kosten mit sich bring. Z.B. Am Auto ist die Windschutzscheibe kaputt und man möchte ein ganz neues Auto. Der Verkäufer kann sich also selbst entscheiden ob er Nachbesserung oder Nachlieferung in Anspruch nimmt. In aller Regel wird der Verkäufer das Gerät zum Hersteller einschicken.
So ist es jedenfalls im Deutschen Recht. Wenn jemand noch Fragen hat, oder die Paragraphen wissen will, dann poste ich die ihm gerne.