Gewährleistung
Die Gewährleistung ist genau gesetzlich geregelt und beträgt bei tragbaren Geräten EU-einheitlich 24 Monate ab Kaufdatum, [...] Die Gewährleistung deckt allerdings nur Fehler ab, die bereits bei Warenübergabe (also beim Zeitpunkt des Kaufs) vorhanden waren. Später auftretende Fehler (z. B. durch den Betrieb eines Geräts) sind in der Regel nicht gedeckt. In den ersten sechs Monaten gilt die Beweislastumkehr: der Verkäufer müsste beweisen, dass das Produkt ohne Fehler dem Kunden übergeben wurde. Grundsätzlich wird aber bei Auftreten eines Fehlers in diesem Zeitraum davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden war und daher die Gewährleistung gilt. Nach sechs Monaten gilt die normale Beweislast, das heißt, der Kunde muss beweisen, dass der Fehler bereits beim Kaufen vorhanden war. Der Hersteller hat hier nicht mehr die Pflicht, die Fehlerlosigkeit eines Produkts zu beweisen.
Wenn allerdings übermäßige Gebrauchsspuren vorhanden sind, Beschädigungen, die auf z. B. einen Sturz hindeuten, oder interne Zähler (wie sie z. B. bei verschiedenen Druckern vorhanden sind) auf eine Beanspruchung deuten lassen, die das für das jeweilige Gerät vorgesehene Maß deutlich überschreiten, kann es bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen durchaus zu Problemen kommen.
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Sollte der Verkäufer zwischenzeitlich z. B. in Konkurs gegangen sein, so verfällt auch der Gewährleistungsanspruch ihm gegenüber. Hier hilft dann nur eine normalerweise vorhandene Garantie des Herstellers weiter.[...]
Garantie
Die Garantie ist eine rein freiwillige, nicht gesetzlich geregelte Zusatzleistung des Herstellers, in seltenen Fällen auch des Verkäufers. Ob eine Garantie vorhanden ist, was von ihr gedeckt ist, wie lange sie gilt, wo sie gilt und unter welchen Umständen man diese in Anspruch nehmen kann, ist in der Regel in den Garantiebedingungen niedergeschrieben, die sich im Lieferumfang so gut wie aller Markengeräte befinden.[...]
Die Garantie umfasst - wenn nichts Derartiges ausdrücklich erwähnt wird - keine selbstverursachten Schäden (siehe Punkt "Versicherungen") und kann grundsätzlich direkt beim Hersteller (meist über eine eigene Telefonhotline oder per E-Mail) geltend gemacht werden. Gegenüber der Gewährleistung ist der Vorteil der Garantie in jedem Fall, dass man ohne Beweise etc. eine Instandsetzung seines Geräts bekommt und zwar für die gesamte Dauer der Garantie. Außerdem ist es sehr viel unwahrscheinlicher, dass Sony, Acer etc. in Konkurs gehen als ein kleiner Internetshop, bei dem man die Gewährleistung in Anspruch nehmen könnte. Denn was helfen 24 Monate Gewährleistung, wenn zwei Monate nach dem Kauf der Händler plötzlich nicht mehr existiert?
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