Tipp für den Kauf: Aldi?

Habe übrigens etwas zu thema Ersatzgerät gefunden:
law blog Archiv LASST EUCH NICHT …
Also: Laßt Euch nicht verarschen!

:confused: ja, das hatte ich auch gefunden und gelesen als ich seinerzeit ein bisschen zur Sache gegeoogelt hab (und am 29.11. den Link hier ja auch gepostet)...
Aber in den 36 Beiträgen wird deutlich, daß die Lage nicht so ganz eindeutig ist, sondern von ein paar Dingen abhängt, über die man teilweise streiten kann.
Es stimmt einfach nicht, daß Du immer und automatisch ein Recht aufn Leihgerät hast. Soviel ich verstanden hab, könnte der Kunde vom Kauf zurücktreten, wenn die Reparatur "unzumutbar" lang dauert - um das zu verhindern, bieten einige Händler freiwillig ein Leihgerät an.
Wobei sowas wie der Begriff "unzumutbar" eben auch Spielraum bietet.
 
Zuletzt bearbeitet:
:confused: ja, das hatte ich auch gefunden und gelesen als ich seinerzeit ein bisschen zur Sache gegeoogelt hab (und am 29.11. den Link hier ja auch gepostet)...
Aber in den 36 Beiträgen wird deutlich, daß die Lage nicht so ganz eindeutig ist, sondern von ein paar Dingen abhängt, über die man teilweise streiten kann.
Es stimmt einfach nicht, daß Du immer und automatisch ein Recht aufn Leihgerät hast. Soviel ich verstanden hab, könnte der Kunde vom Kauf zurücktreten, wenn die Reparatur "unzumutbar" lang dauert - um das zu verhindern, bieten einige Händler freiwillig ein Leihgerät an.
Wobei sowas wie der Begriff "unzumutbar" eben auch Spielraum bietet.

Also als erstes hat der kunde ein Wahlrecht, ob er den PC reparieren läßt oder gleich einen neuen will.

Das darf der VK nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten ablehnen.
Ein leihgerät muss er Dir natürlich schon zur Verfügung stellen (Schadensersatz neben der Leistung)

Im übrigen muss Dir der Händler z.B. auch Deine Fahrtkosten zum Laden bezahlen, wenn Du das kaputte Gerät hinbringst! :)
 
[...] Das darf der VK nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten ablehnen.
<Erbsenzählmodus>Höchstens bei Unverhältnismäßigkeit - dazu zählen nicht nur unverhältnismäßig hohe Kosten.</Erbsenzählmodus>
Ein leihgerät muss er Dir natürlich schon zur Verfügung stellen (Schadensersatz neben der Leistung) [...]
Nicht zwangsläufig. Aber das steht in der Diskussion zu Deinem Link ja schon.
 
Also als erstes hat der kunde ein Wahlrecht, ob er den PC reparieren läßt oder gleich einen neuen will.
(...)
Das darf der VK nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten ablehnen.
Ein leihgerät muss er Dir natürlich schon zur Verfügung stellen (Schadensersatz neben der Leistung)
Im übrigen muss Dir der Händler z.B. auch Deine Fahrtkosten zum Laden bezahlen, wenn Du das kaputte Gerät hinbringst
nun lies doch erstmal den Link, den ich gepostet habe (und Du selbst ja auch nochmal) und zwar bitte komplett und nicht nur die ersten ein/zwei Einträge.

Verhältnismäßigkeit bzw. "Unverhältnismäßigkeit" sind eben nicht so klar zu beziffern, wie Du tust...
 
nun lies doch erstmal den Link, den ich gepostet habe (und Du selbst ja auch nochmal) und zwar bitte komplett und nicht nur die ersten ein/zwei Einträge.

Verhältnismäßigkeit bzw. "Unverhältnismäßigkeit" sind eben nicht so klar zu beziffern, wie Du tust...

Die Meisten klagen ja nicht aus Schiss der hohen Kosten.

Würdf ich aber - auch mit meiner Rechtsschutz - sofort tun.

Man darf sich nicht alles gefallen lassen.

Und wenn ich den Laptop zum Arbeiten brauche (tue ich), dann wäre ein tag für meine Situation schon unverhältnismäßig. ;)
 
Sorry, aber wenn ich einen Laptop zum Arbeiten brauche, bin ich doch nicht so deppert und kaufe ein Gerät ohne Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag...
 
wieso ?

die Frau von Kasse 4 kommt dann mit nem Taxi bei Dir vorgefahren und bringt Dir persönlich Dein Leihgerät. Ausserdem spielt sie Deine Daten wieder auf und massiert Dir den Nacken (auf Wunsch auch was anderes), als Entschädigung dafür, daß Dein HighEnd-Aldi-Businessgerät vor der Zeit den Geist aufgab. Ausserdem erhältst Du abgepackten Aufschnitt kostenlos auf Lebenszeit, weil Feinkost Albrecht sich so vor Dir, Deiner Rechtsschutz und Deinem Anwalt fürchtet !

:D :cool: :p
 
Sorry, aber wenn ich einen Laptop zum Arbeiten brauche, bin ich doch nicht so deppert und kaufe ein Gerät ohne Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag...

Das setzt dann also geltendes REcht außer Kraft???
BEstimmt nicht.

Im übrigen hat man auch bei Mediamarkt usw. oft keine Vor-Ort-Service, oder?

Und als Kune geht man von einem mangefreien Gerät aus.

Wenn der (hoffentlich seltene) Fall eines Mangels eintritt, erwarte ich, dass man mir nach geltendem Recht hilft oder ich muss ich halt wehren.

Ist doch dann egal von wem ich es gekauft habe oder ob der sich einschüchtern läßt.
Das tut doch nix zur Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Ausserdem erhältst Du abgepackten Aufschnitt kostenlos auf Lebenszeit, weil Feinkost Albrecht sich so vor Dir, Deiner Rechtsschutz und Deinem Anwalt fürchtet !

Da musste nur aufpassen, dass sie dir deine Fleischpeitsche nicht durch die Wurstschneidemaschine schickt :D
 
Das setzt dann also geltendes REcht außer Kraft???
BEstimmt nicht. [...]
Du redest wirr... :confused:

Im übrigen hat man auch bei Mediamarkt usw. oft keine Vor-Ort-Service, oder?
Nö. Und das ist neben meist völlig überzogenen Preisen auch ein Grund, warum ich da niemals mein Arbeitsgerät kaufen würde.

Und als Kune geht man von einem mangefreien Gerät aus.
Äh, ja, und?

Wenn der (hoffentlich seltene) Fall eines Mangels eintritt, erwarte ich, dass man mir nach geltendem Recht hilft [...]
Ja, nur dass Deine Rechtsauffassung nicht unbedingt mit der Rechtsprechung übereinstimmt.

oder ich muss ich halt wehren.
Wenn das Gegenüber es dann auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt (und ich wette, darauf wird es mindestens mit 90%iger Sicherheit hinauslaufen) habe ich möglicherweise recht nur dummerweise immer noch kein Ersatzgerät...
 
Wenn das Gegenüber es dann auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt (und ich wette, darauf wird es mindestens mit 90%iger Sicherheit hinauslaufen) habe ich möglicherweise recht nur dummerweise immer noch kein Ersatzgerät...

Dem kann ich vollends zustimmen. Wenn man einem stärkeren Partner - und Aldi/Medion/Media Markt sind nun einfach mal stärker. Zu etwas zwingen möchte werden die immer auf möglichst stur schalten. Schon alleine weil sich aus Filialsicht dann wsl. die zentrale Rechtsabteilung um das Problem kümmert. Liest man den Link zu dem LawBlog-Artikel durch, sieht man denk ich gut a la "lass dich nicht verarschen" dass Geschäft wie z.b. Media Markt in Punkto Ersatzgerät einfach noch einen Ermessungsspielraum haben. Die können dann vll mal ein Ausstellungsstück als Ersatzgerät mitgeben o.ä.. Wenn man sich hier geschickt, freundlich, hartnäckig anstellt, geht da was. Darauf verlassen würde ich mich aber einfach nicht. Und bei Aldi seh ich schon gar keinen Ermessenspielraum bei den Verkäufer schon mal überhaupt nicht gegeben. Aber für solche Fälle gibt es ja dann einfach Businessgeräte mit Vor-Ort-Service.
 
Du redest wirr... :confused:


Nö. Und das ist neben meist völlig überzogenen Preisen auch ein Grund, warum ich da niemals mein Arbeitsgerät kaufen würde.


Äh, ja, und?


Ja, nur dass Deine Rechtsauffassung nicht unbedingt mit der Rechtsprechung übereinstimmt.


Wenn das Gegenüber es dann auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt (und ich wette, darauf wird es mindestens mit 90%iger Sicherheit hinauslaufen) habe ich möglicherweise recht nur dummerweise immer noch kein Ersatzgerät...


Du hast nicht recht.

Ich würde es mit 100% Sicherhjeit drauf ankommen lassen.

Nur weil die größer sind Angst ahben???
Warum?
 
Du hast nicht recht.

Ich würde es mit 100% Sicherhjeit drauf ankommen lassen.

Nur weil die größer sind Angst ahben???
Warum?

Hast Du dir den Thread im Lawblog, der in nem vorherigen posting schon verlinkt wurde, überhaupt mal genauer angeschaut? Z.B. Kommentar 13. Es ist beim besten Willen nicht gesagt, dass Du mit einer Klage, worauf auch immer dann Erfolg hast.
 
...und noch nichtmal ob eine Rechtschutzversicherung in dem Fall überhaupt die Kosten übernehmen würde (weil evtl. nur geringe Aussicht auf Erfolg).
 
Lasst mich resümieren:

Dein Notebook ist kaputt und du fängst dann erst mal an, deinen Anwalt zu kontaktieren. Der setzt ein Schreiben auf und schickt es an Medion. Nehmen wir an, das dauert ca. 10 Tage. Medion lässt sich ein wenig Zeit, es geht ein wenig hin und her und schlussendlich wirst du dann ca. vier Wochen nach Defekt dein Leihgerät bekommen. Nun hast du ein Leihgerät, nur deine Daten sind hoffentlich auf einem Backupmedium. D. h. du kannst eher eingeschränkt arbeiten.

So, in vier Wochen dürfte dein Notebook, wenn wir jetzt den Service von Asus nicht als Maßstab nehmen :)D), eigentlich schon repariert worden sein.

Was bringt dir das?
 
Hast Du dir den Thread im Lawblog, der in nem vorherigen posting schon verlinkt wurde, überhaupt mal genauer angeschaut? Z.B. Kommentar 13. Es ist beim besten Willen nicht gesagt, dass Du mit einer Klage, worauf auch immer dann Erfolg hast.


Also wenn es kein LEihgerät gebe oder zuu spät und man recht bekommen würde, würde es Schadensersatz geben.

Man versucht es natürlich immer zuerst auf dem normalen Weg.
Wer geht gleich zum Anwalt?

Aber wenn man hingehalten, verarscht wird usw., solte man sich wehren und das wird auch die REchtschutz abdecken.
Ob man dann Recht bekommt, steht auf nem anderen Blatt.

Ich persönlich meine, man bekommt zu 99 & recht. Ist aber meine Meinung.
Die Dikussion dreht sich auch im Kreis...also lassen wird das und jeder macht es so wie er es für richtig hält.

Ich persönlich werde mir aufgrund Eurer Tipps wohl kein Medionlaptop kaufen ;)
 

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