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mischiditti
Forum Benutzer
Habe übrigens etwas zu thema Ersatzgerät gefunden:
law blog Archiv LASST EUCH NICHT …
Also: Laßt Euch nicht verarschen!
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Habe übrigens etwas zu thema Ersatzgerät gefunden:
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Also: Laßt Euch nicht verarschen!
ja, das hatte ich auch gefunden und gelesen als ich seinerzeit ein bisschen zur Sache gegeoogelt hab (und am 29.11. den Link hier ja auch gepostet)...
Aber in den 36 Beiträgen wird deutlich, daß die Lage nicht so ganz eindeutig ist, sondern von ein paar Dingen abhängt, über die man teilweise streiten kann.
Es stimmt einfach nicht, daß Du immer und automatisch ein Recht aufn Leihgerät hast. Soviel ich verstanden hab, könnte der Kunde vom Kauf zurücktreten, wenn die Reparatur "unzumutbar" lang dauert - um das zu verhindern, bieten einige Händler freiwillig ein Leihgerät an.
Wobei sowas wie der Begriff "unzumutbar" eben auch Spielraum bietet.
<Erbsenzählmodus>Höchstens bei Unverhältnismäßigkeit - dazu zählen nicht nur unverhältnismäßig hohe Kosten.</Erbsenzählmodus>[...] Das darf der VK nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten ablehnen.
Nicht zwangsläufig. Aber das steht in der Diskussion zu Deinem Link ja schon.Ein leihgerät muss er Dir natürlich schon zur Verfügung stellen (Schadensersatz neben der Leistung) [...]
nun lies doch erstmal den Link, den ich gepostet habe (und Du selbst ja auch nochmal) und zwar bitte komplett und nicht nur die ersten ein/zwei Einträge.Also als erstes hat der kunde ein Wahlrecht, ob er den PC reparieren läßt oder gleich einen neuen will.
(...)
Das darf der VK nur bei unverhältnismäßig hohen Kosten ablehnen.
Ein leihgerät muss er Dir natürlich schon zur Verfügung stellen (Schadensersatz neben der Leistung)
Im übrigen muss Dir der Händler z.B. auch Deine Fahrtkosten zum Laden bezahlen, wenn Du das kaputte Gerät hinbringst
nun lies doch erstmal den Link, den ich gepostet habe (und Du selbst ja auch nochmal) und zwar bitte komplett und nicht nur die ersten ein/zwei Einträge.
Verhältnismäßigkeit bzw. "Unverhältnismäßigkeit" sind eben nicht so klar zu beziffern, wie Du tust...
Sorry, aber wenn ich einen Laptop zum Arbeiten brauche, bin ich doch nicht so deppert und kaufe ein Gerät ohne Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag...
Sorry, aber wenn ich einen Laptop zum Arbeiten brauche, bin ich doch nicht so deppert und kaufe ein Gerät ohne Vor-Ort-Service am nächsten Arbeitstag...
... Ausserdem erhältst Du abgepackten Aufschnitt kostenlos auf Lebenszeit, weil Feinkost Albrecht sich so vor Dir, Deiner Rechtsschutz und Deinem Anwalt fürchtet !
Du redest wirr...Das setzt dann also geltendes REcht außer Kraft???
BEstimmt nicht. [...]
Nö. Und das ist neben meist völlig überzogenen Preisen auch ein Grund, warum ich da niemals mein Arbeitsgerät kaufen würde.Im übrigen hat man auch bei Mediamarkt usw. oft keine Vor-Ort-Service, oder?
Äh, ja, und?Und als Kune geht man von einem mangefreien Gerät aus.
Ja, nur dass Deine Rechtsauffassung nicht unbedingt mit der Rechtsprechung übereinstimmt.Wenn der (hoffentlich seltene) Fall eines Mangels eintritt, erwarte ich, dass man mir nach geltendem Recht hilft [...]
Wenn das Gegenüber es dann auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt (und ich wette, darauf wird es mindestens mit 90%iger Sicherheit hinauslaufen) habe ich möglicherweise recht nur dummerweise immer noch kein Ersatzgerät...oder ich muss ich halt wehren.
Wenn das Gegenüber es dann auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt (und ich wette, darauf wird es mindestens mit 90%iger Sicherheit hinauslaufen) habe ich möglicherweise recht nur dummerweise immer noch kein Ersatzgerät...
Aber für solche Fälle gibt es ja dann einfach Businessgeräte mit Vor-Ort-Service.
Du redest wirr...
Nö. Und das ist neben meist völlig überzogenen Preisen auch ein Grund, warum ich da niemals mein Arbeitsgerät kaufen würde.
Äh, ja, und?
Ja, nur dass Deine Rechtsauffassung nicht unbedingt mit der Rechtsprechung übereinstimmt.
Wenn das Gegenüber es dann auf ein Gerichtsverfahren ankommen lässt (und ich wette, darauf wird es mindestens mit 90%iger Sicherheit hinauslaufen) habe ich möglicherweise recht nur dummerweise immer noch kein Ersatzgerät...
Du hast nicht recht.
Ich würde es mit 100% Sicherhjeit drauf ankommen lassen.
Nur weil die größer sind Angst ahben???
Warum?
...und noch nichtmal ob eine Rechtschutzversicherung in dem Fall überhaupt die Kosten übernehmen würde (weil evtl. nur geringe Aussicht auf Erfolg).
Hast Du dir den Thread im Lawblog, der in nem vorherigen posting schon verlinkt wurde, überhaupt mal genauer angeschaut? Z.B. Kommentar 13. Es ist beim besten Willen nicht gesagt, dass Du mit einer Klage, worauf auch immer dann Erfolg hast.