Ich möchte nochmal etwas zu Jamba Schutzbrief sagen.
Ich persönlich würde zumindest diese Versicherung ablehnen, da die AGB's von Jamba einfach zu viele Schluplöscher offen lassen.
1. Einbruchdiebstahl nur unter speziellen Voraussetzungen zwische 22 und 6 Uhr kein Versicherungsschutz. Wer grob fahrlässig handelt kein Versicherungsschutz (NB im Fahrerraum des Auto liegengelassen.)
2. Diebstahl nur persönlicher Gewahrsam, wenn du es also in der Bahn mal stehen lässt Pechgehabt.
3. wichtigster Punkt. Ist die Garantie abgelaufen und man meint man hätte bei einem Defekt an seinem NB mit dieser Versicherung danach vorgesorgt. Fehlanzeige
Schäden die durch dauerhafte Einflüsse des Betriebes geschehen sind Ausgeschlossen geht euch ne Woche nach Ablauf der Garantie das Display kaputt bekommt Ihr keine Reparatur bezahlt.
4. Schäden durch grob fahrlässige Handlungen sind ausgeschlossen.
Als grob fahrlässig wird dabei jedes Handeln verstanden, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich großem Maße verletzt worden und ungeachtet geblieben ist, was im gegebenen Falle jedermann hätte einleuchten müssen.
"Kann das man seinen Kaffee nicht neben dem NB trinken sollte hätte Ihnen doch einleuchten müssen !"
hier besteht soviel Spielraum zum auslegen, dass die sich ewig weigern können etwas zu bezahlen.
Und wie oft kommt es vor, dass man sein NB runterwirft oder mit Flüssigkeit begießt. In so einem Fall kennt man bestimmt jemanden mit einer Haftpflicht der das dann regeln kann .
Also das Jamba Teil braucht man glaub ich nicht wirklich.