Mangel ist Mangel, ob erheblich oder unerheblich bestimmt nicht ob Nacherfüllung geleistet wird. Er MUSS entweder Reparieren oder dir ein neues geben ist einfach so gesetzlich geregelt (§ 437 Nr.1). Die Schwere des Mangels wirkt nur auf die Art der Nacherfüllung aus, d.h. er kann sagen er repariert es statt dir ein neues NB zu geben hierfür muss aber auch wieder das Kriterium vorliegen dass für ihn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen und es kommt darauf an ob du dann dadurch einen erheblichen Nachteil hast usw. ..
Wenn er garnichts machen will dann geh zum Anwalt und sag du kannst von deinem Nacherfüllungsrecht keinen Gebrauch machen, dann kannst du Schadensersatz statt der der Reparatur oder Neulieferung machen, die er ja verweigert.