Vaio FZ Garantie erloschen wenn ich es aufschraube?

K

ken-wut

Forum Freak
Hallo

Wollte mich in nächster Zeit mal dran begeben mein NB auf zu schrauben und die Lüfter zu reinigen bzw. den Staub zu entfernen.Erlischt die Grantie wenn ich es Demontiere?

Also ich habe schon einige NB aufgemacht und lackiert aber die waren immer aus der garantie heraus.

Was meint ihr???
 
Ja, beim Aufschrauben geht automatisch die Garantie verloren (von eigenen Klappen für RAM und HDD abgesehen).
 
Nun jetzt weis ich immer noch nicht mehr.Will bloss die Lüfter sauber machen.Soll ich vieleicht mal bei Sony anrufen??? Oder denen ein Email zu schreiben???
 
doch ist es.mein nb war schon mal in rep.woher wollen die überprüfen das ich die schrauben verhunzt habe?
 
Was genau willst du eigentlich von jemandem hier fordern? Dass er dir sagt, du sollst es aufschrauben, ist egal? Akzeptier bitte jetzt, was ich geschrieben habe - der Rest ist einzig und allein dein Bier.
 
Nun, so einfach ist es sicher nicht.
Natürlich wird Sony sagen: Aufschrauben = Garantie weg.

Aber:
1. Was, wenn die das gar nicht feststellen? Eben.
2. Würde mich im Zweifelsfalle die Meinung eines Gerichtes interessieren.
Warum soll durch blosses Öffnen und Ansehen der Innereien und Wiederverschliessens eines Objektes eine Garantie oder Gewährleistung verloren gehen? Ist das schon ein "Eingriff" oder nicht?

Solange eine Leistung des Herstellers oder Lieferanten durch Gesetze vorgschrieben ist, darf diese nicht ungebührlich eingeschränkt werden. Auf der anderen Seite darf auch der Kunde nicht alles tun, was er vielleicht möchte. Da diese Details aber in der Regel in den Gesetzen meist nicht exakt und abschliessend geregelt sind, ist dann eben im Streitfall die Meinung eines Richters gefragt.
Vielleicht gibt es ja schon irgendwo Präzedenz-Urteile.
Oder irgendein Rechtsgelehrter hat schon 250 Seiten Kommentar verfasst.

Allerdings gilt es zu berücksichtigen: Sony kann sich mehr und bessere Anwälte leisten als wir Durchschnitts-Konsumenten.

Wie auch immer: Juristenfutter. Oder: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
 
Wow! :eek: Nun sind schon Anwälte im Spiel ... :rolleyes:

Ein alleiniges Öffnen des Gerätes wird die (freiwillige Hersteller-) Garantie nicht wirklich betreffen. Bei der (gesetzlich verankerten) Gewährleistung (die Bestandteil des Kaufvertrages zwischen Händler und Kunde ist) sieht das u.U. schon anders aus.

Das "Problem" beim Öffnen des Gerätes (weswegen auch viele Computerhersteller, aber auch Hersteller von HiFi-Anlagen usw. ein "Siegel" auf die Gehäuse kleben) ist, dass man dabei durchaus die "Innereien" des Gerätes "verletzen" kann, und sei es nur durch ein Abrutschen des Schraubendrehers (und dabei ein Kabel erwischend). Auch kann das Wieder-Zusammenschrauben zu Problemen führen, wenn man z.B. die Schrauben mit der berühmten "halben Drehung zu viel" festschraubt (dann macht es "knarz" und ein erster Haarriss ist im Cover).

Das sind dann i.d.R. die Geräte, die bei Sony eingehen mit dem Vermerk "ist einfach so passiert, das muss schlechte Verarbeitung sein, das ist doch wohl sebstverständlich Garantie ...". In diesem Fall würde z.B. der Haarriss des Covers (der sich relativ schnell zu einem echten Gehäusebruch mausern kann) definitiv nicht unter die Garantie fallen.

Es geht bei dieser Frage also weniger darum, ob man das nun "darf" oder nicht, sondern ob man sich - im Fall der Fälle - wirklich den Ärger aufhalsen will, nur um (Zitat) "einen Blick auf die Innereien zu werfen". Der einzige wirkliche Grund für´s Aufschrauben wäre eine Selbstreparatur bzw. der Einbau einer anderen Komponente (z.B. HDD), und das hat dann mit der Herstellergarantie ohnehin nichts mehr zu tun (da damit die Verkaufseinheit verändert wurde, aber das ist nochmal ein ganz anderes Thema).

Also: Einfach sein lassen, und im Zweifel mit dem Gerät unter´m Arm zum nächsten Servicepartner und/oder Competence Center gehen ... i.d.R. wissen die Jungs dort, ob und wann es sich "lohnt" ein Gerät aufzuschrauben :D

Sony ist in diesem Fall nicht das nebulöse "Böse", welches mit einer Horde Anwälte im Rücken nur darauf wartet, dass ein Kunde sein Gerät überhaupt anfasst ... :rolleyes: (und nein, ich werde nun nicht sagen, dass es in der Mehrzahl der "Fälle" daran lag, dass ein Kunde einen Schraubendreher, das Buch "Grundlagen der Informatik", eine Kanne Kaffee und ein Handy mit der Servicenummer von Vaio Link auf der Schnellwahltaste in der Nähe hatte, und der letzte Gedanke dieser war: "Ach, was die können, kann ich schon ... Knarz ...Shit ...!") :D

Gruss
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Der einzige wirkliche Grund für´s Aufschrauben wäre eine Selbstreparatur bzw. der Einbau einer anderen Komponente (z.B. HDD), und das hat dann mit der Herstellergarantie ohnehin nichts mehr zu tun
Ausgerechnet die Platte ist ein schlechtes Beispiel, da man diese bei vielen Vaios tauschen darf. Voraussetzung ist afaik: Eigene "Service-Klappe", die eben nicht das Öffnen des kompletten Gehäuses erfordert.
 
Hi,

die Geräte, bei denen die HDD auch "von Haus aus" austauschbar ist (HDD CRU Units) sind aber (noch) in der Minderzahl. Ich meinte die Geräte, bei denen man eigentlich nur über Umwege an die HDD kommt (und ja, ich weiss, die PC Spezis hier werden jetzt sagen "das sind gar keine Umwege" usw. usf.) Ich spreche da von der Allgemeinheit, also dem Durchschnitt :D

Ich gebe Dir aber Recht, eine andere Komponente als Beispiel würde diese Verwirrung gleich im Keim ersticken.

Schiesst Euch aber nun nicht auf die "Serviceklappen" ein, denn auch über die kann man mit ein bischen (un-) Glück vitale Bereiche des MB erreichen (und dann leider auch beschädigen: "Ganz schön anstrengend, die HDD umzubauen ... erst mal ein Schluck Cola ... Aaaargh!")

Gruss
Jan
 
Zuletzt bearbeitet:
Frag mal bei ClosertoGod nach,

Der weiss das genau , schliesslich betreibt er ja einen Reparaturservice für Sony ..

Um den Lüfter zu reinigen musst du das Notebook öffnen, ein falscher Dreh und das Chassis ist geknackt..

Ausserdem sieht ein erfahrener Techniker im Reparaturzentrum, wenn du das Notebook geöffnet hast.
 
Ich denke die hier geäusserten Infos decken schon den Kern der Sache soweit ab das der nicht nur körperlich gesunde Notebookbesitzer weiss was er machen sollte.
 
Sony ist in diesem Fall nicht das nebulöse "Böse", welches mit einer Horde Anwälte im Rücken nur darauf wartet, dass ein Kunde sein Gerät überhaupt anfasst ...

Sorry, so war's nicht gemeint. Ich habe nur "Sony" geschrieben, weil wir hier gerade im VAIO-Forum sind.

Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass das Gesetz derat konkrete Details eben nicht regelt. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es noch so etwas wie den "gesunden Menschenverstand" gibt. Sonst würden die Gesetzestexte nämlich jede TeraBytes-HD sprengen.

Für den Fall aber, dass er "gesunde Menschenverstand" mal aussetzt oder es verschiedene Varianten davon gibt, haben wir die Gerichte.

Rein formal-juristisch würde es mich schon interessieren, ob das blosse Öffnen Grund für eine Garantie- oder Gewährleistungsverweigerung sein kann.

Ich spreche nicht von "Beschädigen". Das wäre dann wohl eher "nicht bestimmungsgemässer Umgang mit der Sache" und das steht ja wohl kaum zur Diskussion.
 
Sorry, so war's nicht gemeint. Ich habe nur "Sony" geschrieben, weil wir hier gerade im VAIO-Forum sind.

Ist nicht böse/missverständlich angekommen :D

Rein "formal-juristisch" steht und fällt das ganze (zumindest bei der nicht gesetzlich geregelten Garantie) mit den "Service- und Supportbedingungen" des jeweiligen Herstellers (das klassische "Kleingedruckte").

Wie´s bei der gesetzlichen Gewährleistung aussieht, kann ich leider auch nicht mit Bestimmtheit sagen.




Das wäre dann wohl eher "nicht bestimmungsgemässer Umgang mit der Sache" und das steht ja wohl kaum zur Diskussion.

Schön wär´s :rolleyes:


Gruss
Jan
 
Ja, das ist dann eben der Unterschied zwischen "formal-juristisch" und dem "real life" ....

Ich verstehe gut, was Du meinst. Die Schlaumeier versuchen natürlich, dem Service alles Mögliche als "Garantiefall" unterzujubeln. Das gleiche passiert auch bei den Versicherungen (der Telefonmast raste direkt auf mich zu ...).
 
Ok OK ist ja gut.Ich wollte hier nicht die Absulotion dazu bekommen.Dann lass ich es halt zu.Wenn es verstaubt ist schicke ich es ein und Sony wird mir einen KVA zukommen lassen über 300 Euro für s Reinigen.Na klar.Habe ja auch die grosse Geldscheiße. Danke für die ausführlichen und direkten Antworten.
 
Ähm, das war jetzt eigentlich alles nicht gegen dich gerichtet. Die Diskussion ist einfach ein bisschen ins Theoretische abgeglitten.

Also wenn du dein Gerät vorsichtig aufschraubst und entstaubst ohne dass irgendwelche wichtigen Teile im Staubsauger landen und dann alles wieder zusammenbaust und dann noch alles funzt - dann ist gut.
Und sonst wird es halt was kosten.

Ich wundere mich allerdings wie ein Laptop innerhalb der Garantiezeit so schnell zustauben kann. Ich persönlich ziehe es vor, einfach ab und zu meinen Arbeitsplatz zu entstauben. Dabei werden dann ganz bestimmt keine Garantieansprüche geritzt.
Also, ich habe schon Desktop-Geräte gesehen, da hat sich sogar mein voller Staubsaugerbeutel geschämt. Die Dinger standen allerdings am Boden und somit direkt an der "Quelle".
 
Wir machen übrigends jedes Notebook beim Service sauber und wenn Eines nur ein STaubproblem hat macht man sowas auf Kulanz und nicht mit einem 300€ KVA.

Kein Panik!
 
die Geräte, bei denen die HDD auch "von Haus aus" austauschbar ist (HDD CRU Units) sind aber (noch) in der Minderzahl.
der Fragesteller hat wohl ein FZ, dessen Vorläufer (den ich kenne) hat zumindest so ne Klappe für die Platte und den Arbeitsspeicher.

Klar #1:
Auch dabei kann man was beschädigen, z.B. sind Vorkehrungen gegen statische Entladung erforderlich.

Klar #2:
Ich bin nicht sicher ob das FZ überhaupt solche Klappen hatte, insofern ist das bei diesem Thema ein Nebenschauplatz
 
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